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Markteinführung 2015

Seit heute startet die neue Förderperiode des Programmteils progres.nrw: Markteinführung.

Ab dem 4. Februar 2015 können im Downloadbereich Richtlinie und Antragsformulare heruntergeladen werden.

Gefördert werden sollen erneut Ausgaben für die Errichtung  folgender Maßnahmen und Anlagen:

  • Wohnungslüftungsanlagen
  • Gewerblich Anlagen zur Verwertung von Abwärme
  • Thermische Solaranlagen
  • Photovoltaikanlagen (beschränkte Antragsberechtigung)
  • Wasserkraftanlagen
  • Wärmeübergabestationen (Hausanschlüsse an ein Wärmenetz)
  • Biomasseanlagen i. V. mit einer thermischen Solaranlage
  • KWK Anlagen bis 20kWel (private Nutzung)
  • Energiespeicher (Gas, Wärme, Kälte)
  • Wärmenetze
  • Effizienzsteigerungsmaßnahmen an KWK Anlagen
  • Wohngebäude im Passivhaus-Standard
  • Wohngebäude im 3 L-Haus-Standard
  • Studien (beschränkte Antragsberechtigung)
  • Messtechnik (beschränkte Antragsberechtigung)

Die Förderung erstreckt sich auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens. Auch können nur solche Vorhaben gefördert werden, mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheids durch die Bewilligungsbehörde noch nicht begonnen wurde.

Weitere Informationen: www.bra.nrw.de