Bis zum 5. Dezember 2015 müssen alle Betriebe, die laut EU-Definition nicht der Gruppe der „Kleinen und Mittleren Unternehmen“ (KMU) zuzuordnen sind, im Turnus von vier Jahren ein Energieaudit durchführen.
Zugelassen als Auditor analysiere und bewerte ich die von mir erhobenen Energiedaten und ermittle Ihr Einsparpotenzial. Abschließend erhalten Sie von mir die Bescheinigung gemäß EN 16247-1.
Aktuell bietet sich für Sie die Möglichkeit, die Beratungskosten in Höhe von 50 Prozent vom BAFA bezuschussen zu lassen. Die genaue Höhe hängt von den in Ihrem Unternehmen jährlich anfallenden Energiekosten ab:
a) Jährliche Energiekosten unter 10.000 Euro (netto): Zuschuss max. 600 Euro
b) Jährliche Energiekosten mehr als 10.000 Euro (netto): Zuschuss max. 3.000 Euro
So funktioniert’s
- Erstinformation über EN 16247-1
- Erfassung der erforderlichen Energiedaten
- Analyse aller vorliegenden und erfassten Ergebnisse
- Kurzbericht und Konformitätsbestätigung
Ihre Vorteile
- Energieeinsparung
- Geringer personeller und finanzieller Aufwand (gegenüber der ISO 50001)
- Für KMU: Steuerliche Entlastung (Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer)
- 50 Prozent BAFA-Beratungszuschuss
EN 16247-1: Norminhalte und gesetzliche Vorgaben
Die EN 16247-1 legt Anforderungen, Methoden und Ergebnisse für ein Energieaudit fest. Ein Energiaudit beinhaltet eine Analyse Ihres Energieverbrauches sowie eine Potenzialanalyse.
Mit einem Audit nach EN 16247-1 ebnen Sie gleichzeitig den Weg zu einem ganzheitlichen Energiemanagementsystem wie ISO 50001.