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Finanzierung / Fördermittel

Der wirtschaftliche Umgang mit Energie und unserer Umwelt ist längst zum Erfolgsfaktor geworden. Investieren Sie in nachhaltige Maßnahmen und verschaffen Sie sich langfristige Wettbewerbsvorteile – Ich unterstütze Sie dabei.

KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Bereich Bauen und Energie ein breites Spektrum an Programmen, die zur Finanzierung von Investitionen in Nichtwohngebäuden dienen. Förderzwecke sind die energetische Gebäudesanierung, die Errichtung von sparsamen Neubauten sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien.

Energieeffizienz

Energieeffizient Sanieren (263)

Produktionsanlagen/- prozesse (292, 293)

Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)

Erneuerbare Energien

Standard (270, 274)

Premium (271, 281)

Speicher (275)

Premium – Tiefengeothermie (272, 282)

Umwelt / Innovation

BMUB – Umweltinnovationsprogramm (230)

KfW-Umweltprogramm (240, 241)

KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291)


BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Es übernimmt administrative Aufgaben des Ministeriums – wie die Vergabe von Fördermitteln. So fördert das BAFA energieeffiziente Techniken, Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung sowie die Energieberatung.

Ausgewählte Maßnahmen, die über das BAFA gefördert werden:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsoptimierung

Heizen mit Erneuerbaren Energien:

Kälte- und Klimaanlagen

Kraft-Wärme-Kopplung

Bundesförderung für das Pilotprogramm Einsparzähler

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss:

Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand

Energieaudit

Contracting-Beratung

Besondere Ausgleichsregelung

Mehr unter: https://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_aktuell/index.html


Progres.nrw

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land NRW in dem Förderprogramm regenerative Energien – progres.nrw – gebündelt. Teil dieses Programms ist die Richtlinie zur Förderung der rationellen Energieverwendung, der regenerativen Energien und des Energiesparens, die auch die Förderung der Nah- und Fernwärme berücksichtigt. 

Das Programm progres.nrw bietet eine breite Palette von Förderangeboten um den effizienten Umgang mit Energie und den Einsatz von regenerativen Energien in NRW voranzubringen und ist damit wichtigstes Förderinstrument für kleine und mittelständische Unternehmen, Kommunen, Wissenschaft und Verbraucher.

Progres.nrw umfasst vier grundlegende Programmbereiche, zu denen jeweils eigene Förderrichtlinien vorliegen:

Kumulierbarkeit:

  • Eine Kumulation mit Bundesmitteln ist möglich (MAP, KfW).
  • Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.

Die Förderung erstreckt sich auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens. Auch können nur solche Vorhaben gefördert werden, mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheids durch die Bewilligungsbehörde noch nicht begonnen wurde.