Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 gilt als wichtige Bedingung für steuerliche Ermäßigungen (besondere Ausgleichsregelung des § 41 EEG („EEG-Härtefall“)) sowie ab 2013 für Stromsteuerermäßigungen nach §§ 9 und 10 StromStG und für Brennstoffsteuererstattungen.
Als Auditor unterstütze ich Sie — Hand in Hand mit dem Energiemanager Ihres Unternehmens und Ihrem Energieeffizienzteam — bei Ihrem Vorhaben zur Erlangung der Zertifizierung nach ISO 50001.
So funktioniert’s
- Erstinformation über ISO 50001
- Erfassung der Ist-Situation der vorhandenen und fehlenden Elemente eines Energiemanagementsystems
- Bestimmung erforderlicher Maßnahmen zur Einführung eines zertifizierungsfähigen Energiemanagementsystems nach ISO 50001
- Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
- Angebot für die Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung eines Energiemanagementsystems und Überwachung dieser Maßnahme
Ihre Vorteile
- Übersicht über die bereits vorhandenen und fehlenden Elemente, die für ein Energiemanagementsystem verwendet werden können
- Handlungsempfehlung zur Etablierung eines zertifizierungsreifen Energiemanagementsystems
- Nutzung von standardisierten Prozessabläufen und Dokumentvorlagen
- Personalentlastung bei der Einführung
- Auf Wunsch: Unterstützung bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen
- Am Ende: Einsparung von Energie und Nutzung von Steuervorteilen