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Ihr Energieausweis

Der Energieausweis gibt eindeutige Aussagen über die energetische Qualität Ihres Gebäudes. Damit können Sie Gebäude energetisch miteinander vergleichen und den Energieverbrauch Ihrer Immobilie marktgerecht einschätzen.

Seit dem 01.05.2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Folge sind veränderte Regelungen zum Energieausweis mit Auswirkungen auf die Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilien:

  • Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z.B. Zeitung, Internet) muss Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. den Energiekennwert etc.) enthalten.
  • Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Wer dies nicht sicherstellt, begeht nach der Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu € 15.000,- belegt werden kann.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis — Wo liegen die Unterschiede?

1. Bedarfsausweis

Energiebedarfsausweis
Nach §17 (2) Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 ist für Gebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, der Bedarfsausweis verpflichtend. Grundlage für den Bedarfsausweis ist die energetische Qualität der Bauteile und der Anlagentechnik.

2. Verbrauchsausweis

Energieverbrauchsausweis
Bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen dürfen Sie zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Maßgebend für den Verbrauchsausweis ist der durchschnittliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre.

Gegenüber dem Verbrauchsausweis ist der Bedarfsausweis die aufwändigere und aussagekräftigere Variante. Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.

Nutzen für Verkäufer / Vermieter:

  • Bessere Orientierung hinsichtlich Energieverbrauch
  • Bessere energetische Vergleichbarkeit und marktgerechte Einschätzung Ihrer Immobilie
  • Verhandlungssicherheit bei der Kauf- und Mietpreisgestaltung
  • Klarheit und Konformität gegenüber dem Gesetzgeber, Käufer und Mieter
  • Gesteigerte Attraktivität der Immobilie
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